Hirnforscher: Psyche ist vererbbar
Großes Interesse an Debatte um Schuld

Großer Andrang herrschte bei der Tagung "Freiheit, Schuld und Verantwortung" (20.-22.1.) mit einem Vortrag von einem der bekanntestem Hirnforscher Deutschlands Prof. Dr. Dr. Gerhard Roth. Nach seinen Forschungen ist die Psyche der Mutter sehr entscheidend für die psychische Entwicklung des Fötus.
Prof. Dr. Dr. Gerhard Roth, der eben sein neues Buch mit dem Titel "Wie das Gehirn die Seele macht" herausgebracht hat, beschäftigt sich seit Jahren damit, von welchen Faktoren unser Handeln bestimmt wird. Als Grundlage für das Handeln untersucht die Wissenschaft drei Bereiche: die genetischen Faktoren, die vorgeburtlichen Einflüsse auf den Körper (und damit das Gehirn der Mutter), die frühen nachgeburtlichen Einflüsse sowie die spätere Jugend. Aus seiner Sicht sind die genetischen Faktoren zu vernachlässigen bei der Frage, warum ein Mensch so handelt wie er es tut und auch bei der Frage, warum ein Mensch straffällig wird. Die Einflüsse auf das Kleinkind hingegen gelten allgemein als bedeutend. Roth sieht aber als "vielleicht den wichtigsten Faktor" die vorgeburtlichen Einflüsse, denn "was in der Psyche der werdenden Mutter vor sich geht, prägt die Psyche des Fötus." Diesen Zusammenhang erklärt er damit, dass bei einer psychischen Traumatisierung der Mutter die falschen Signale an das Gehirn des Fötus gesendet werden. Das Gehirn des werdenden Menschen reife aber nicht alleine aufgrund der Gene, sondern auch aufgrund der Botenstoffe, die es von der Mutter empfängt. Deshalb ist laut Roth das Credo der modernen Biologie "Umwelteinflüsse können nicht vererbt werden" falsch.
Da sich die Tagung vor allem mit dem Verhältnis von Freiheit, Schuld und Verantwortung beschäftigte, plädierte er dafür, künftig im Strafrecht statt von Schuld von Verantwortung zu sprechen.
Bei der Tagung kamen aber nicht nur Hirnforscher zu Wort, sondern auch führende Philosophen, Juristen und Theologen. Auch sie sehen es als schwierig an, die (strafrechtliche) Schuldfrage losgelöst von der Herkunft des Menschen zu beantworten. Der Hamburger Strafrechtler Prof. dr. Reinhard Merkel zog deshalb das Fazit "Ein guter Strafrechtler kann nur sein, wer es mit einem schlechten Gewissen tut."
Zu der Tagung nach Hofgeismar kamen über 100 Gäste.
Prof. Dr. Dr. Gerhard Roth, der eben sein neues Buch mit dem Titel "Wie das Gehirn die Seele macht" herausgebracht hat, beschäftigt sich seit Jahren damit, von welchen Faktoren unser Handeln bestimmt wird. Als Grundlage für das Handeln untersucht die Wissenschaft drei Bereiche: die genetischen Faktoren, die vorgeburtlichen Einflüsse auf den Körper (und damit das Gehirn der Mutter), die frühen nachgeburtlichen Einflüsse sowie die spätere Jugend. Aus seiner Sicht sind die genetischen Faktoren zu vernachlässigen bei der Frage, warum ein Mensch so handelt wie er es tut und auch bei der Frage, warum ein Mensch straffällig wird. Die Einflüsse auf das Kleinkind hingegen gelten allgemein als bedeutend. Roth sieht aber als "vielleicht den wichtigsten Faktor" die vorgeburtlichen Einflüsse, denn "was in der Psyche der werdenden Mutter vor sich geht, prägt die Psyche des Fötus." Diesen Zusammenhang erklärt er damit, dass bei einer psychischen Traumatisierung der Mutter die falschen Signale an das Gehirn des Fötus gesendet werden. Das Gehirn des werdenden Menschen reife aber nicht alleine aufgrund der Gene, sondern auch aufgrund der Botenstoffe, die es von der Mutter empfängt. Deshalb ist laut Roth das Credo der modernen Biologie "Umwelteinflüsse können nicht vererbt werden" falsch.
Da sich die Tagung vor allem mit dem Verhältnis von Freiheit, Schuld und Verantwortung beschäftigte, plädierte er dafür, künftig im Strafrecht statt von Schuld von Verantwortung zu sprechen.
Bei der Tagung kamen aber nicht nur Hirnforscher zu Wort, sondern auch führende Philosophen, Juristen und Theologen. Auch sie sehen es als schwierig an, die (strafrechtliche) Schuldfrage losgelöst von der Herkunft des Menschen zu beantworten. Der Hamburger Strafrechtler Prof. dr. Reinhard Merkel zog deshalb das Fazit "Ein guter Strafrechtler kann nur sein, wer es mit einem schlechten Gewissen tut."
Zu der Tagung nach Hofgeismar kamen über 100 Gäste.