Dokumentation zur Kriegssteuer
Gewissensfreiheit und Steuerpflicht

Die Beiträge zum Studientag „Zahlen für den Krieg? – Gewissensfreiheit contra Steuerpflicht“, der im Januar 2013 stattfand, sind jetzt zusammen mit einigen Hintergrunddokumenten in einer Dokumentation des Evangelischen Pressedienstes erschienen.
Diese epd-Dokumentation versammelt die Beiträge eines Studientages, den die Konferenz für Friedensarbeit im Raum der EKD zusammen mit der Evangelischen Akademie Hofgeismar am 22./23.1.2013 in Hofgeismar unter dem Titel »Zahlen für den Krieg? – Gewissensfreiheit contra Steuerpflicht« organisiert hatte, darunter ein Vorwort des EKD-Friedensbeauftragten Renke Brahms, einige ergänzende Beiträge aus dem Kreis der Veranstalter und einige Hintergrunddokumente zur Ergänzung.
Öffentliche Steuerverweigerung hat als Ausdruck politischen Protestes eine lange Tradition. Je nach Verständnis kann man die politische Weigerung, Steuern zu zahlen, schon in der Antike beobachten. Eine Zäsur in der Debatte stellt sicher das Leben und Wirken Henry David Thoreaus dar, der sie praktizierte und theoretisch untermauerte. In der Bundesrepublik ist die offene Steuerverweigerung vor allem bei der Weigerung, Steuern zur Finanzierung der Bundeswehr zu zahlen, praktiziert und diskutiert worden. Dabei ändern sich die Argumentationsmuster mit der Zeit. Die Weigerung kann sich auf grundsätzlich pazifistische Positionen beziehen und/oder auf konkrete Einsätze der Bundeswehr. Die Weigerung, das Militär durch die Zahlung allgemeiner Steuern mitzutragen, wird bislang von den meisten Interpreten nicht als vom Grundgesetz geschützte Gewissensentscheidung anerkannt: Im Grundgesetz werde nur die Gewissensentscheidung, keinen Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten ausdrücklich geschützt und auf die Weigerung, den vorbereitenden Wehrdienst zu leisten, erweitert. Als maßgebliche Gründe für die fehlende Anerkennung der Kriegssteuerverweigerung werden die finanzverfassungsrechtlichen Grundsätze und die Finanzierung der Bundeswehr aus allgemeinen Steuern genannt, die eine direkte Zuordnung von individueller Steuerzahlung und Finanzierung problematisch erscheinen lassen und damit eine Gewissensentscheidung quasi ins Leere laufen lassen. Daher richten sich Vorschläge, die eine echte Gewissensentscheidung hinsichtlich der Finanzierung der Bundeswehr ermöglichen sollen, wie der Vorschlag für ein Zivilsteuergesetz, auf eine Reform des Finanzierungssystems der Bundeswehr, die sich in die Systematik der Finanzverfassung einfügen lässt.
Legalität und Legitimität von Steuerverweigerungen sind aus juristischer, theologischer und politischer Perspektive zu diskutieren und zu bewerten. Dabei ist die verfassungspolitische Frage: Soll das Grundgesetz die Möglichkeit der Gewissensbetätigung in diesem Feld einräumen? von der moralischen und theologischen Frage: Soll ich, wenn ich die Möglichkeit habe zu bestimmen, dass meine Steuern nicht zur Finanzierung der Bundeswehr genutzt werden, diese auch ausnutzen? zu unterscheiden. Man könnte das Eine befürworten und das Andere lassen.
Auf verfassungspolitischer Ebene stellt sich vor allem die Frage nach dem Umgang mit ähnlichen Forderungen, abweichende Gewissensentscheidungen auch in anderen Bereichen kollektiver Finanzierung zuzulassen, etwa in der Krankenversicherung die Entscheidung zu erlauben, keine Schwangerschaftsabbrüche mit zu finanzieren oder keine gleichgeschlechtlichen Ehen zu unterstützen oder über Steuerzahlungen, eine als tierquälerisch empfundene Agrarpolitik nicht zu fördern.
Die Vorschläge und Erwartungen zur Respektierung des Gewissenskonflikts bzw. der Gewissensentscheidung bei der Finanzierung der Bundeswehr richten sich insbesondere an die Kirchen: Diese sollen, ausgehend von einer moralischen Gleichwertigkeit des Waffendienstes, mit der Finanzierung von Rüstung, Militär und Krieg durch Steuern den Steuerverweigerern die gleiche Anerkennung und Unterstützung zukommen lassen wie den Waffendienst-Verweigerern. Dr. Herwig Unnerstall
Das Heft kann unter http://www.epd.de/bestellungen/formulare/epd-dokumentation bestellt werden (5,90 Euro p. Ex. + Versandkostenpauschale).
Diese epd-Dokumentation versammelt die Beiträge eines Studientages, den die Konferenz für Friedensarbeit im Raum der EKD zusammen mit der Evangelischen Akademie Hofgeismar am 22./23.1.2013 in Hofgeismar unter dem Titel »Zahlen für den Krieg? – Gewissensfreiheit contra Steuerpflicht« organisiert hatte, darunter ein Vorwort des EKD-Friedensbeauftragten Renke Brahms, einige ergänzende Beiträge aus dem Kreis der Veranstalter und einige Hintergrunddokumente zur Ergänzung.
Öffentliche Steuerverweigerung hat als Ausdruck politischen Protestes eine lange Tradition. Je nach Verständnis kann man die politische Weigerung, Steuern zu zahlen, schon in der Antike beobachten. Eine Zäsur in der Debatte stellt sicher das Leben und Wirken Henry David Thoreaus dar, der sie praktizierte und theoretisch untermauerte. In der Bundesrepublik ist die offene Steuerverweigerung vor allem bei der Weigerung, Steuern zur Finanzierung der Bundeswehr zu zahlen, praktiziert und diskutiert worden. Dabei ändern sich die Argumentationsmuster mit der Zeit. Die Weigerung kann sich auf grundsätzlich pazifistische Positionen beziehen und/oder auf konkrete Einsätze der Bundeswehr. Die Weigerung, das Militär durch die Zahlung allgemeiner Steuern mitzutragen, wird bislang von den meisten Interpreten nicht als vom Grundgesetz geschützte Gewissensentscheidung anerkannt: Im Grundgesetz werde nur die Gewissensentscheidung, keinen Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten ausdrücklich geschützt und auf die Weigerung, den vorbereitenden Wehrdienst zu leisten, erweitert. Als maßgebliche Gründe für die fehlende Anerkennung der Kriegssteuerverweigerung werden die finanzverfassungsrechtlichen Grundsätze und die Finanzierung der Bundeswehr aus allgemeinen Steuern genannt, die eine direkte Zuordnung von individueller Steuerzahlung und Finanzierung problematisch erscheinen lassen und damit eine Gewissensentscheidung quasi ins Leere laufen lassen. Daher richten sich Vorschläge, die eine echte Gewissensentscheidung hinsichtlich der Finanzierung der Bundeswehr ermöglichen sollen, wie der Vorschlag für ein Zivilsteuergesetz, auf eine Reform des Finanzierungssystems der Bundeswehr, die sich in die Systematik der Finanzverfassung einfügen lässt.
Legalität und Legitimität von Steuerverweigerungen sind aus juristischer, theologischer und politischer Perspektive zu diskutieren und zu bewerten. Dabei ist die verfassungspolitische Frage: Soll das Grundgesetz die Möglichkeit der Gewissensbetätigung in diesem Feld einräumen? von der moralischen und theologischen Frage: Soll ich, wenn ich die Möglichkeit habe zu bestimmen, dass meine Steuern nicht zur Finanzierung der Bundeswehr genutzt werden, diese auch ausnutzen? zu unterscheiden. Man könnte das Eine befürworten und das Andere lassen.
Auf verfassungspolitischer Ebene stellt sich vor allem die Frage nach dem Umgang mit ähnlichen Forderungen, abweichende Gewissensentscheidungen auch in anderen Bereichen kollektiver Finanzierung zuzulassen, etwa in der Krankenversicherung die Entscheidung zu erlauben, keine Schwangerschaftsabbrüche mit zu finanzieren oder keine gleichgeschlechtlichen Ehen zu unterstützen oder über Steuerzahlungen, eine als tierquälerisch empfundene Agrarpolitik nicht zu fördern.
Die Vorschläge und Erwartungen zur Respektierung des Gewissenskonflikts bzw. der Gewissensentscheidung bei der Finanzierung der Bundeswehr richten sich insbesondere an die Kirchen: Diese sollen, ausgehend von einer moralischen Gleichwertigkeit des Waffendienstes, mit der Finanzierung von Rüstung, Militär und Krieg durch Steuern den Steuerverweigerern die gleiche Anerkennung und Unterstützung zukommen lassen wie den Waffendienst-Verweigerern. Dr. Herwig Unnerstall
Das Heft kann unter http://www.epd.de/bestellungen/formulare/epd-dokumentation bestellt werden (5,90 Euro p. Ex. + Versandkostenpauschale).