Was tun mit Whistleblowern?

Wenig Schutz für Enthüller

Layout Grafik

Reichlich Diskussionsstoff bot die Tagung zu Whistleblowing. Von Freitag, 5. bis Samstag, 6. Dezember diskutierten Arbeitsrechtler, Medienwissenschaftler, Polizeivertreter und Bürgerrechtler über den Umgang mit Whistleblowern und die Frage, ob diese nicht mehr Schutz bräuchten.

Über Whistleblowing informierte die Tagung "Unglücklich das Land, das Whistleblower nötig hat?"– Ethische und rechtliche Perspektiven im Umgang mit Whistleblowing" der Evangelischen Akademie Hofgeismar. Von Freitag, 5. Dezember bis Samstag, 6. Dezember 2014, diskutierten in der Evangelischen Tagungsstätte am Gesundbrunnen (Haus Predigerseminar) Psychologen, Medienwissenschaftler, Arbeitsrechtler und Vertreter von Transparency International e.V. über den Umgang mit Mitarbeitern, die wichtige, aber vertrauliche Daten veröffentlichen.
In Deutschland gilt der Schutz dieser Personen vielen als unterentwickelt und aktuell diskutiert der Bundestag über Verbesserungsmöglichkeiten. Die Tagung beleuchtet Psychologie und Ethik des Whistleblowings sowie die rechtliche Situation in Deutschland und anderen europäischen Ländern im Umgang mit Whistleblowern und erkundet Reformbedarf und -optionen.
Hier geht´s zum Programm.

„Gute“ und „schlechte“ Whistleblower – Entscheidet sich die Rechtfertigung an dessen Motivation?

Viele der letztjährigen Skandale, die die Öffentlichkeit bewegten, sind nach Hinweisen von Whistleblowern aufgedeckt worden. In vielen Fällen hätte der Kreis potenzieller Whistleblower aber erheblich weiter sein können. Aber es sind immer nur wenige, die diesen Schritt gehen. Um diesen zu erleichtern, entdecken auch Unternehmen den Wert von institutionellen Strukturen für die interne Aufdeckung von Korruption, Manipulationen und anderen Formen unternehmensschädigenden Verhaltens. Dennoch haben Whistleblower als „Verräter“ einen schlechten Ruf. Dies mag mit einer (nicht nur deutschen Vorliebe) für Sekundärtugenden zusammenhängen, bei der Loyalität und Treue höher geschätzt werden als Orientierung am Gemeinwohl oder Achtung vor Personen außerhalb der Loyalitätssphäre. Diese kantische Perspektive spiegelt sich auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das der Motivation eines Whistleblowers für seine Rechtfertigung wesentliche Bedeutung beimisst und nicht allein das Gewicht des aufgedeckten bzw. vermiedenen Schadens berücksichtigt. Zwar beschädigt Whistleblowing eine Vertrauensstruktur, die für jede arbeitsteilige Organisation erforderlich ist, um zu funktionieren, so dass kleinere Sünden hingenommen werden müssen. Die Korrektur gemeinschafts-/ oder unternehmensschädlichen Verhaltens auf Hinweise von Whistleblowern hin sollte möglichst unter Erhalt der Vertrauensstruktur erfolgen. Daher ist der auch in den bisherigen Reformvorschlägen geregelte repressive Schutz vor Benachteiligungen oft unzureichend, der auch zuletzt beim erneuten Gesetzesvorstoß der Grünen im Vordergrund steht. Diese Fragen nach den angemessen ethischen Konzepten in der Bewertung des Whistleblowings und des angemessenen Schutzes von Whistleblowern standen im Mittelpunkt der Tagung der Evangelischen Akademie Hofgeismar am 5./6. Dezember zur Frage: „Unglücklich das Land, das Whistleblowing nötig hat?“
Dr. Herwig Unnerstall, Studienleiter

Was tun mit Whistleblowern?

Über Whistleblowing informierte die Tagung "Unglücklich das Land, das Whistleblower nötig hat?"– Ethische und rechtliche Perspektiven im Umgang mit Whistleblowing" der Evangelischen Akademie Hofgeismar. Von Freitag, 5. Dezember bis Samstag, 6. Dezember 2014, diskutierten in der Evangelischen Tagungsstätte am Gesundbrunnen (Haus Predigerseminar) Psychologen, Medienwissenschaftler, Arbeitsrechtler und Vertreter von Transparency International e.V. über den Umgang mit Mitarbeitern, die wichtige, aber vertrauliche Daten veröffentlichen.
In Deutschland gilt der Schutz dieser Personen vielen als unterentwickelt und aktuell diskutiert der Bundestag über Verbesserungsmöglichkeiten. Die Tagung beleuchtet Psychologie und Ethik des Whistleblowings sowie die rechtliche Situation in Deutschland und anderen europäischen Ländern im Umgang mit Whistleblowern und erkundet Reformbedarf und -optionen.
Hier geht´s zum Programm.

„Gute“ und „schlechte“ Whistleblower – Entscheidet sich die Rechtfertigung an dessen Motivation?

Viele der letztjährigen Skandale, die die Öffentlichkeit bewegten, sind nach Hinweisen von Whistleblowern aufgedeckt worden. In vielen Fällen hätte der Kreis potenzieller Whistleblower aber erheblich weiter sein können. Aber es sind immer nur wenige, die diesen Schritt gehen. Um diesen zu erleichtern, entdecken auch Unternehmen den Wert von institutionellen Strukturen für die interne Aufdeckung von Korruption, Manipulationen und anderen Formen unternehmensschädigenden Verhaltens. Dennoch haben Whistleblower als „Verräter“ einen schlechten Ruf. Dies mag mit einer (nicht nur deutschen Vorliebe) für Sekundärtugenden zusammenhängen, bei der Loyalität und Treue höher geschätzt werden als Orientierung am Gemeinwohl oder Achtung vor Personen außerhalb der Loyalitätssphäre. Diese kantische Perspektive spiegelt sich auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das der Motivation eines Whistleblowers für seine Rechtfertigung wesentliche Bedeutung beimisst und nicht allein das Gewicht des aufgedeckten bzw. vermiedenen Schadens berücksichtigt. Zwar beschädigt Whistleblowing eine Vertrauensstruktur, die für jede arbeitsteilige Organisation erforderlich ist, um zu funktionieren, so dass kleinere Sünden hingenommen werden müssen. Die Korrektur gemeinschafts-/ oder unternehmensschädlichen Verhaltens auf Hinweise von Whistleblowern hin sollte möglichst unter Erhalt der Vertrauensstruktur erfolgen. Daher ist der auch in den bisherigen Reformvorschlägen geregelte repressive Schutz vor Benachteiligungen oft unzureichend, der auch zuletzt beim erneuten Gesetzesvorstoß der Grünen im Vordergrund steht. Diese Fragen nach den angemessen ethischen Konzepten in der Bewertung des Whistleblowings und des angemessenen Schutzes von Whistleblowern standen im Mittelpunkt der Tagung der Evangelischen Akademie Hofgeismar am 5./6. Dezember zur Frage: „Unglücklich das Land, das Whistleblowing nötig hat?“
Dr. Herwig Unnerstall, Studienleiter

2023-09-18 525