Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand 16. November 2012 /Aktualisierung 01. Februar 2018/21.12.2018/10.12.2019

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Evangelischen Akademie Hofgeismar. Die evangelische Akademie Hofgeismar ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Vertragspartner der Teilnehmenden ist daher die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck als Rechtsträger. Sofern in einzelnen Veranstaltungsausschreibungen abweichende Regelungen getroffen werden, gelten diese.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Veranstalter ist die:
Evangelische Akademie Hofgeismar
Gesundbrunnen 11
34369 Hofgeismar

(2) Veranstaltungen sind Tagungen, Reisen, Foren, Workshops, Konzerte, Gespräche, Bälle und ähnliche vom Veranstalter ausgerichtete Aktivitäten.

(3) Teilnehmende sind die Gruppen oder Privatpersonen, die sich zu Veranstaltungen angemeldet haben.

(4) Veranstaltungsort in Hofgeismar ist die Evangelische Tagungsstätte Hofgeismar, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung keine anderen Häuser benannt sind.

§ 3 Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter führt die Veranstaltungen wie im Programm beschrieben durch.

§ 4 Teilnahme

Die Angebote des Veranstalters stehen für alle Interessierte offen. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die sich an einen bestimmten Personenkreis richten und als solche ausgeschrieben wurden.

§ 5 Anmeldung

(1) Die Anmeldung erfolgt in Textform oder über die Onlineanmeldung auf der Internetseite des Veranstalters. Die Anmeldung soll bis spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Es gilt das Datum des Eingangs.

(2) Sofern in den Ausschreibungen eine abweichende Frist genannt wird, gilt diese.

(3) Anmeldungen gelten nur dann als erfolgt, wenn sie vollständig ausgefüllt sind.

(4) Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

(5) Mit der Anmeldung erklärt der/die Anmeldende verbindlich, an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen.

§ 6 Kosten

(1) Die in der Veranstaltungsausschreibung ausgewiesenen Kosten setzen sich in der Regel aus dem Veranstaltungsbeitrag sowie den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zusammen.

(2) Eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung. Dies gilt insbesondere bei Programmänderungen (§ 10). Nimmt ein Teilnehmer einzelne Leistungen infolge vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände nicht in Anspruch, ist eine anteilige Rückerstattung nicht möglich. Gleiches gilt für nicht eingenommene Mahlzeiten.

§ 7 Fälligkeit

(1) Die Veranstaltungskosten sind zu Beginn der Veranstaltung fällig, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Im Falle einer in der Veranstaltungsbeschreibung vorgesehenen Vorauszahlung erstellt der Veranstalter den Teilnehmenden vorab eine Rechnung. Der Zeitpunkt der Fälligkeit wird auf der Rechnung vermerkt.

§ 8 Rücktritt des Teilnehmers bei Veranstaltungen

(1) Bei Veranstaltungen, die keine Pauschalreisen gem. § 651a oder 651 c BGB sind, können Teilnehmende bis Veranstaltungsbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Erklärung beim Veranstalter.

(2) Erfolgt der Rücktritt bis zu 33 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn, so ist der Rücktritt kostenfrei.

(3) Bei einem späteren Rücktritt ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer 80% der gebuchten Leistungen in Rechnung zu stellen. Dem Teilnehmenden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Rücktritt muss in diesem Fall in Textform erklärt werden.

(4) Die Nichtteilnahme an der Veranstaltung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt. In diesem Fall bleibt der Teilnehmer zur Bezahlung des Preises verpflichtet.

§ 9 Rücktritt des Teilnehmers bei Reisen

(1) Von Pauschalreiseverträgen gem. § 651a oder 651c BGB darf der Teilnehmer jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Teilnehmende hat in diesem Fall an den Veranstalter eine Entschädigung zu zahlen, sofern der Rücktritt nicht wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe erfolgt, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung der Teilnehmer an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Die Höhe der Entschädigung ist der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Programm.

(2) Dem Teilnehmenden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

(3) Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

§ 10 Rücktritt des Veranstalters und Änderung von Programmen

(1) Der Veranstalter kann eine Veranstaltung spätestens sieben Tage vor deren Beginn absagen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung genannte erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Bei Reisen von mehr als sechs Tagen kann der Veranstalter spätestens 20 Tage vor der Reise vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Sonstige gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsgründe bleiben unberührt.

(2) Der Veranstalter hat bei sonstigen Veranstaltungen die Möglichkeit, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn

a) ein Hauptreferent oder eine Hauptreferentin aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen verhindert ist oder
b) die Veranstaltungsräume aufgrund von höherer Gewalt nicht zur Verfügung stehen.
Will der Veranstalter vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, hat er dies den Teilnehmenden unverzüglich nach Kenntnisnahme des Grundes mitzuteilen.

(3) Bereits gezahlte Teilnahmekosten werden unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen im Fall eines Rücktritts gemäß Absatz 1 oder Absatz 2 nicht.

(4) Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungsprogramme in zumutbarer Weise zu ändern, insbesondere Zeitpläne anzupassen oder Referenten zu wechseln. Bei Reiseverträgen sind nur unerhebliche Änderungen einzelner Leistungen durch den Veranstalter zulässig.

(5) Sofern der Veranstalter eine Veranstaltung zulässigerweise absagt, besteht kein Anspruch auf die Durchführung dieser Veranstaltung. Der Veranstalter ist nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, Arbeitsausfallkosten oder zur Zahlung sonstiger Aufwendungen verpflichtet. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen.

§ 11 Unterbringung

(1) Die Unterbringung erfolgt in der Regel in der Evangelischen Tagungsstätte Hofgeismar. Es besteht kein Anspruch auf die Unterbringung in konkreten Zimmern, die Belegung erfolgt entsprechend der Anmeldung.

(2) Gebuchte Zimmer stehen den Teilnehmenden ab 14 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 9 Uhr geräumt an die Tagungsstätte zu übergeben, sofern keine anderen Zeiten benannt werden.

(3) Erfolgt keine fristgerechte Übergabe durch den Teilnehmenden, ist der Veranstalter berechtigt, vom Teilnehmenden eine Entschädigung für die Nutzung des Zimmers zu verlangen. Die Entschädigung beträgt bei einer Rückgabe bis 18 Uhr 50% des Zimmerpreises pro Übernachtung, bei einer Rückgabe nach 18 Uhr 100% des Zimmerpreises pro Übernachtung. Dem Teilnehmenden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Im Falle einer Unterbringung an einem anderen Ort gelten die dortigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 12 Hausordnung

(1) Das Mitbringen von Haustieren ist in der Evangelischen Tagungsstätte Hofgeismar nicht zugelassen. Behinderten-Begleithunde sind hiervon ausgenommen. Der Halter haftet für Schäden, die vom mitgebrachten Behinderten-Begleithund verursacht werden. Das Mitbringen eines Behinderten-Begleithundes ist bei der Anmeldung mitzuteilen.

(2) Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

(3) Im Übrigen ist die Hausordnung der jeweiligen Tagungsstätte zu beachten.

§ 13 Haftung des Teilnehmers

Der Teilnehmer haftet für alle von ihm verursachten Schäden an Gebäude und Inventar nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften.

§ 14 Haftung des Veranstalters

(1) Für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften. Liegt ein Reisevertrag vor, ist die Haftung im Übrigen auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Bei sonstigen Veranstaltungen ist die Haftung des Veranstalters im Übrigen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Er haftet nicht für Ansprüche gegen Dritte. Dies gilt insbesondere, wenn er lediglich als Vermittler tätig geworden ist.

(3) Soweit bei einer Veranstaltung ein Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Veranstalters besteht nicht. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die auf einem überlassenen Parkplatz entstanden sind, sofern er diese nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

(4) Für zurückgebliebene Sachen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage und Risiko des Teilnehmers nachgesandt. Der Veranstalter verpflichtet sich, zurückgebliebene Sachen sechs Monate aufzubewahren.

§ 15 Rechnung

Der Veranstalter hat die Evangelische Tagungsstätte Hofgeismar beauftragt, die Rechnungsstellung für Veranstaltungen, die in der Tagungsstätte stattfinden, in ihrem Namen vorzunehmen.

 

§ 16 Datenschutz

(1) Persönliche Daten der Teilnehmenden werden sorgfältig geschützt. Soweit personenbezogene Daten der Teilnehmenden verarbeitet werden, erfolgt die Datenverarbeitung nach dem Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) vom 24. Mai 2018.

(2) Die Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) werden gespeichert, um den Buchungsvorgang abzuwickeln. Bei ausgewiesenen Tagungen werden die Daten der Teilnehmenden für die Abrechnung mit Zuschussgebern verwendet. Darüber hinaus werden persönliche Daten nicht an Dritte weitergegeben, sofern die Teilnehmenden nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

§ 17 Keine Teilnahme an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren

Die Evangelische Akademie Hofgeismar nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Wir gehen davon aus, dass etwaige Unstimmigkeiten zu Vertragsangelegenheiten auch ohne ein solches Verfahren einvernehmlich geklärt werden können.

§ 18 Online-Streitbeilegungsverfahren

Es gibt eine Internetplattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- und Dienstleistungsverträgen (OS-Plattform). Diese OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ 

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Das Programmheft dient der Information über unsere Veranstaltungen und enthält keine verbindlichen Angebote. Sämtliche Angaben über Termine, Kosten, Beiträge, Leistungen und Programme entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen der Programme bleiben ausdrücklich vorbehalten, solange der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung nicht geschlossen wurde. Abweichende Vereinbarungen sind nur in Textform möglich und gültig.

 (2) Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter verjähren, mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung, wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit und aus Pauschalreiseverträgen, nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 (3) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt.

 

Widerrufsbelehrung

Kein Widerrufsrecht besteht gem. § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB bei Veranstaltungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Sie haben außerdem kein Widerrufsrecht bei einem Pauschalreisevertrag gem. § 651a BGB, es sei denn, der Vertragsschluss beruht auf mündlichen Verhandlungen außerhalb von Geschäftsräumen, die nicht in Bezug auf Ihre vorhergehende Bestellung geführt wurden. Für alle anderen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge und Fernabsatzverträge gilt Folgendes:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Evangelische Akademie Hofgeismar, Gesundbrunnen 11, 34369 Hofgeismar, E-Mail: Akademie.Hofgeismar@ekkw.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das gleiche Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben die Dienstleistungen zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits begonnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)

 

An die Evangelische Akademie Hofgeismar, Gesundbrunnen 11, 34369 Hofgeismar

 E-Mail: Akademie.hofgeismar@ekkw.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag

über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

…………………………………………………………………………………………………

 

Bestellt am (*) / erhalten am (*)…………………………………………………………………………….……   

 

Name des/der Verbraucher(s)……………………………………………………………….……

 

Anschrift des/der Verbraucher(s)……………………………………………………………….........

 

…………………………………………………  …………………………………

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)           Datum

 

 

 

(*) Unzutreffendes streichen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 16. November 2012 /Aktualisierung 01. Februar 2018/21.12.2018/10.12.2019

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Evangelischen Akademie Hofgeismar. Die evangelische Akademie Hofgeismar ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Vertragspartner der Teilnehmenden ist daher die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck als Rechtsträger. Sofern in einzelnen Veranstaltungsausschreibungen abweichende Regelungen getroffen werden, gelten diese.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Veranstalter ist die:
Evangelische Akademie Hofgeismar
Gesundbrunnen 11
34369 Hofgeismar

(2) Veranstaltungen sind Tagungen, Reisen, Foren, Workshops, Konzerte, Gespräche, Bälle und ähnliche vom Veranstalter ausgerichtete Aktivitäten.

(3) Teilnehmende sind die Gruppen oder Privatpersonen, die sich zu Veranstaltungen angemeldet haben.

(4) Veranstaltungsort in Hofgeismar ist die Evangelische Tagungsstätte Hofgeismar, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung keine anderen Häuser benannt sind.

§ 3 Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter führt die Veranstaltungen wie im Programm beschrieben durch.

§ 4 Teilnahme

Die Angebote des Veranstalters stehen für alle Interessierte offen. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die sich an einen bestimmten Personenkreis richten und als solche ausgeschrieben wurden.

§ 5 Anmeldung

(1) Die Anmeldung erfolgt in Textform oder über die Onlineanmeldung auf der Internetseite des Veranstalters. Die Anmeldung soll bis spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Es gilt das Datum des Eingangs.

(2) Sofern in den Ausschreibungen eine abweichende Frist genannt wird, gilt diese.

(3) Anmeldungen gelten nur dann als erfolgt, wenn sie vollständig ausgefüllt sind.

(4) Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

(5) Mit der Anmeldung erklärt der/die Anmeldende verbindlich, an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen.

§ 6 Kosten

(1) Die in der Veranstaltungsausschreibung ausgewiesenen Kosten setzen sich in der Regel aus dem Veranstaltungsbeitrag sowie den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zusammen.

(2) Eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung. Dies gilt insbesondere bei Programmänderungen (§ 10). Nimmt ein Teilnehmer einzelne Leistungen infolge vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände nicht in Anspruch, ist eine anteilige Rückerstattung nicht möglich. Gleiches gilt für nicht eingenommene Mahlzeiten.

§ 7 Fälligkeit

(1) Die Veranstaltungskosten sind zu Beginn der Veranstaltung fällig, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Im Falle einer in der Veranstaltungsbeschreibung vorgesehenen Vorauszahlung erstellt der Veranstalter den Teilnehmenden vorab eine Rechnung. Der Zeitpunkt der Fälligkeit wird auf der Rechnung vermerkt.

§ 8 Rücktritt des Teilnehmers bei Veranstaltungen

(1) Bei Veranstaltungen, die keine Pauschalreisen gem. § 651a oder 651 c BGB sind, können Teilnehmende bis Veranstaltungsbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Erklärung beim Veranstalter.

(2) Erfolgt der Rücktritt bis zu 33 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn, so ist der Rücktritt kostenfrei.

(3) Bei einem späteren Rücktritt ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer 80% der gebuchten Leistungen in Rechnung zu stellen. Dem Teilnehmenden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Rücktritt muss in diesem Fall in Textform erklärt werden.

(4) Die Nichtteilnahme an der Veranstaltung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt. In diesem Fall bleibt der Teilnehmer zur Bezahlung des Preises verpflichtet.

§ 9 Rücktritt des Teilnehmers bei Reisen

(1) Von Pauschalreiseverträgen gem. § 651a oder 651c BGB darf der Teilnehmer jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Teilnehmende hat in diesem Fall an den Veranstalter eine Entschädigung zu zahlen, sofern der Rücktritt nicht wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe erfolgt, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung der Teilnehmer an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Die Höhe der Entschädigung ist der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Programm.

(2) Dem Teilnehmenden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

(3) Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

§ 10 Rücktritt des Veranstalters und Änderung von Programmen

(1) Der Veranstalter kann eine Veranstaltung spätestens sieben Tage vor deren Beginn absagen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung genannte erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Bei Reisen von mehr als sechs Tagen kann der Veranstalter spätestens 20 Tage vor der Reise vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Sonstige gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsgründe bleiben unberührt.

(2) Der Veranstalter hat bei sonstigen Veranstaltungen die Möglichkeit, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn

a) ein Hauptreferent oder eine Hauptreferentin aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen verhindert ist oder
b) die Veranstaltungsräume aufgrund von höherer Gewalt nicht zur Verfügung stehen.
Will der Veranstalter vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, hat er dies den Teilnehmenden unverzüglich nach Kenntnisnahme des Grundes mitzuteilen.

(3) Bereits gezahlte Teilnahmekosten werden unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen im Fall eines Rücktritts gemäß Absatz 1 oder Absatz 2 nicht.

(4) Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungsprogramme in zumutbarer Weise zu ändern, insbesondere Zeitpläne anzupassen oder Referenten zu wechseln. Bei Reiseverträgen sind nur unerhebliche Änderungen einzelner Leistungen durch den Veranstalter zulässig.

(5) Sofern der Veranstalter eine Veranstaltung zulässigerweise absagt, besteht kein Anspruch auf die Durchführung dieser Veranstaltung. Der Veranstalter ist nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, Arbeitsausfallkosten oder zur Zahlung sonstiger Aufwendungen verpflichtet. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen.

§ 11 Unterbringung

(1) Die Unterbringung erfolgt in der Regel in der Evangelischen Tagungsstätte Hofgeismar. Es besteht kein Anspruch auf die Unterbringung in konkreten Zimmern, die Belegung erfolgt entsprechend der Anmeldung.

(2) Gebuchte Zimmer stehen den Teilnehmenden ab 14 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 9 Uhr geräumt an die Tagungsstätte zu übergeben, sofern keine anderen Zeiten benannt werden.

(3) Erfolgt keine fristgerechte Übergabe durch den Teilnehmenden, ist der Veranstalter berechtigt, vom Teilnehmenden eine Entschädigung für die Nutzung des Zimmers zu verlangen. Die Entschädigung beträgt bei einer Rückgabe bis 18 Uhr 50% des Zimmerpreises pro Übernachtung, bei einer Rückgabe nach 18 Uhr 100% des Zimmerpreises pro Übernachtung. Dem Teilnehmenden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Im Falle einer Unterbringung an einem anderen Ort gelten die dortigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 12 Hausordnung

(1) Das Mitbringen von Haustieren ist in der Evangelischen Tagungsstätte Hofgeismar nicht zugelassen. Behinderten-Begleithunde sind hiervon ausgenommen. Der Halter haftet für Schäden, die vom mitgebrachten Behinderten-Begleithund verursacht werden. Das Mitbringen eines Behinderten-Begleithundes ist bei der Anmeldung mitzuteilen.

(2) Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

(3) Im Übrigen ist die Hausordnung der jeweiligen Tagungsstätte zu beachten.

§ 13 Haftung des Teilnehmers

Der Teilnehmer haftet für alle von ihm verursachten Schäden an Gebäude und Inventar nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften.

§ 14 Haftung des Veranstalters

(1) Für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften. Liegt ein Reisevertrag vor, ist die Haftung im Übrigen auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Bei sonstigen Veranstaltungen ist die Haftung des Veranstalters im Übrigen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Er haftet nicht für Ansprüche gegen Dritte. Dies gilt insbesondere, wenn er lediglich als Vermittler tätig geworden ist.

(3) Soweit bei einer Veranstaltung ein Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Veranstalters besteht nicht. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die auf einem überlassenen Parkplatz entstanden sind, sofern er diese nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

(4) Für zurückgebliebene Sachen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage und Risiko des Teilnehmers nachgesandt. Der Veranstalter verpflichtet sich, zurückgebliebene Sachen sechs Monate aufzubewahren.

§ 15 Rechnung

Der Veranstalter hat die Evangelische Tagungsstätte Hofgeismar beauftragt, die Rechnungsstellung für Veranstaltungen, die in der Tagungsstätte stattfinden, in ihrem Namen vorzunehmen.

 

§ 16 Datenschutz

(1) Persönliche Daten der Teilnehmenden werden sorgfältig geschützt. Soweit personenbezogene Daten der Teilnehmenden verarbeitet werden, erfolgt die Datenverarbeitung nach dem Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) vom 24. Mai 2018.

(2) Die Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) werden gespeichert, um den Buchungsvorgang abzuwickeln. Bei ausgewiesenen Tagungen werden die Daten der Teilnehmenden für die Abrechnung mit Zuschussgebern verwendet. Darüber hinaus werden persönliche Daten nicht an Dritte weitergegeben, sofern die Teilnehmenden nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

§ 17 Keine Teilnahme an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren

Die Evangelische Akademie Hofgeismar nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Wir gehen davon aus, dass etwaige Unstimmigkeiten zu Vertragsangelegenheiten auch ohne ein solches Verfahren einvernehmlich geklärt werden können.

§ 18 Online-Streitbeilegungsverfahren

Es gibt eine Internetplattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- und Dienstleistungsverträgen (OS-Plattform). Diese OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ 

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Das Programmheft dient der Information über unsere Veranstaltungen und enthält keine verbindlichen Angebote. Sämtliche Angaben über Termine, Kosten, Beiträge, Leistungen und Programme entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen der Programme bleiben ausdrücklich vorbehalten, solange der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung nicht geschlossen wurde. Abweichende Vereinbarungen sind nur in Textform möglich und gültig.

 (2) Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter verjähren, mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung, wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit und aus Pauschalreiseverträgen, nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 (3) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt.

 

Widerrufsbelehrung

Kein Widerrufsrecht besteht gem. § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB bei Veranstaltungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Sie haben außerdem kein Widerrufsrecht bei einem Pauschalreisevertrag gem. § 651a BGB, es sei denn, der Vertragsschluss beruht auf mündlichen Verhandlungen außerhalb von Geschäftsräumen, die nicht in Bezug auf Ihre vorhergehende Bestellung geführt wurden. Für alle anderen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge und Fernabsatzverträge gilt Folgendes:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Evangelische Akademie Hofgeismar, Gesundbrunnen 11, 34369 Hofgeismar, E-Mail: Akademie.Hofgeismar@ekkw.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das gleiche Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben die Dienstleistungen zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits begonnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)

 

An die Evangelische Akademie Hofgeismar, Gesundbrunnen 11, 34369 Hofgeismar

 E-Mail: Akademie.hofgeismar@ekkw.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag

über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

…………………………………………………………………………………………………

 

Bestellt am (*) / erhalten am (*)…………………………………………………………………………….……   

 

Name des/der Verbraucher(s)……………………………………………………………….……

 

Anschrift des/der Verbraucher(s)……………………………………………………………….........

 

…………………………………………………  …………………………………

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)           Datum

 

 

 

(*) Unzutreffendes streichen

 

2023-06-29 279