Gemeinsame Pressemitteilung zur Veranstaltung: „TIERETHIK IM KONFLIKT –WELCHE VERANTWORTUNG HABEN WIR FÜR TIERE?“

Gemeinsame Pressemitteilung zur Veranstaltung: „TIERETHIK IM KONFLIKT –WELCHE VERANTWORTUNG HABEN WIR FÜR TIERE?“

Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V.
Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg
Landestierschutzbeauftragte Hessen
Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e. V.

Hofgeismar, 10. Juni 2024 – Die rund 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung „Tierethik im Konflikt – Welche Verantwortung haben wir für Tiere?“ an der Evangelischen Akademie Hofgeismar, die vom 7. bis 9. Juni 2024 stattfand, haben als Ergebnis der Tagung eine Resolution verabschiedet, die an die Bundesregierung, Landesregierungen und Religionsgemeinschaften gerichtet ist und an diese übersandt wurde.
Anknüpfend an vier Leitthemen, in die durch Referate hochkarätiger Referenten eingeführt wurde (landwirtschaftlich genutzte Tiere, Tiere im Tierversuch, Heimtiere und Wildtiere) wurden von den Teilnehmenden Forderungen formuliert und im Plenum als Resolution verabschiedet.
Die Tagung wurde durch einen Einführungsvortrag zur Tierethik von der Philosophin und Publizistin Dr. Friederike Schmitz eröffnet, die mit ihrer Sensibilitäts-Ethik darauf hinwies, dass das vorherrschende Verhältnis zwischen Mensch und Tier dringend einer Neuausrichtung bedürfe.
Für das Leitthema der landwirtschaftlich genutzten Tiere konnte der Jurist Prof. Dr. Johannes Caspar gewonnen werden, der in seinem Referat darstellte, dass die Bundesregierung zwar die umfassendste Änderung des Tierschutzgesetzes seit zehn Jahren angekündigt habe, in den aktuellen Entwürfen tatsächlich nur unzureichende Änderungen geplant seien. Der große Gamechanger für den Schutz der Tiere sei nach Einordnung von Prof. Caspar nicht in Aussicht. Das Tier gehe immer noch unter, weil es keinen habe, der für es vor Gericht ziehen und seine Rechte durchsetzen könne, und das trotz behördlicher Aufgabenzuweisung, den Tierschutz durchzusetzen.
Prof. Dr. Kurt Remele, römisch-katholischer Theologe und Ethiker, warf einen kritischen Blick auf die Rolle der Kirche zu ihrem Verständnis bezüglich der Begriffe der Tierwürde und Tierrechte. Die von den Kirchen geäußerte Behauptung, Tiere seien Mitgeschöpfe, müssten mehr sein als eine salbungsvolle Plattitüde.
Der Berliner Fachtierarzt für Tierpathologie Prof. Dr. Achim Gruber beleuchtete die dramatischen gesundheitlichen Folgen, die durch fragwürdige Zuchtziele im Heimtierbereich verursacht werden. Ähnlich wie Autos oder Handys, die zuweilen mit neuen technischen Features oder neuen Farbvarianten versehen oder einem Facelift unterzogen werden, machten Züchter das auch mit Hunderassen. Das seien aber keine bewundernswerten „Ingenieursleistungen“ von Züchtern, sondern die Anzüchtung schwerer Missbildungen der Tiere, die darunter ganz erheblich litten. Gruber appellierte, dringend Abstand zu nehmen vom vielfach verherrlichten Prinzip der Reinrassigkeit mit starker Inzucht.
Zu ethischen Handlungsoptionen gegenüber Wildtieren referierte der österreichische Tierarzt wHR Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer. Er beschäftigte sich mit der Frage, wo der Mensch im Hinblick auf Wildtiere intervenieren sollte. Der Mensch habe die moralische Verpflichtung, vermeidbares Tierleid auch bei Wildtieren zu verhindern oder zu vermindern, wenn es möglich und wenn absehbar sei, dass die menschliche Intervention nicht zu mehr Tierleid im Vergleich zu einer unterlassenen Intervention führe. Die Hilfsbedürftigkeit der Wildtiere sei oft auf menschgemachte Gründe zurückzuführen, allein daraus folge schon eine Verpflichtung des Menschen zur Hilfeleistung.
Die Landestierschutzbeauftragte des Landes Berlin, Dr. Kathrin Herrmann, referierte über Tiere im Versuch als wissenschaftliche Methode und deren Ersetzbarkeit durch andere erkenntnisbringende Methoden. Sie stellte die schlechte Übertragbarkeit der Ergebnisse biomedizinischer Forschung mit Tieren auf den Menschen heraus und, dass sich trotzdem in Kreisen experimentell forschender Wissenschaftler hartnäckig die Meinung halte, dass Tierversuche unabdingbar und ein zuverlässiges Mittel seien, menschliche Krankheiten zu verstehen und zu bekämpfen.
Die Tagung wurde mit Redebeiträgen über eine tierliche Interessenvertretung von Dr. Philipp von Gall sowie der ersten Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari, beschlossen, die über ihre beeindruckende und vielfältige Tätigkeit im ersten Jahr ihrer Amtszeit und über aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung der geplanten Tierschutzrechts-Novelle berichtete.
„Die Tierschutz-Tagung an der Evangelischen Akademie Hofgeismar, die alle zwei Jahre stattfindet, war gleichsam ein Update, wo wir derzeit im Tierschutz stehen und wo wir hin sollten“, so Torsten Schmidt von dem mitveranstaltenden Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. „Mit der von den Teilnehmern erarbeiteten Resolution hoffen wir, dass der Wille der Gesellschaft für mehr Tierschutz von den zuständigen Akteuren beachtet wird“, so Schmidt weiter.

Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V.
Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg
Landestierschutzbeauftragte Hessen
Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e. V.
Kontakt: 0172-2895384, poststelle@djgt.de

Gemeinsame Pressemitteilung zur Veranstaltung: „TIERETHIK IM KONFLIKT –WELCHE VERANTWORTUNG HABEN WIR FÜR TIERE?“

Resolution der Tagung „TIERETHIK IM KONFLIKT –WELCHE VERANTWORTUNG HABEN WIR FÜR TIERE?“

7. BIS 9. JUNI 2024

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung „Tierethik im Konflikt – Welche Verantwortung haben wir für Tiere?“ an der Evangelischen Akademie Hofgeismar, 7. bis 9. Juni 2024 haben folgende Resolution mit 18 Forderungen verabschiedet:
Wir fordern……
1.
eine § 2 TierSchG-konforme Normenpräzisierung für alle landwirtschaftlich genutzten Tierarten und Kategorien;
2.
eine wesentlich verbesserte personelle und materielle Ausstattung der mit Tierschutz befassten Behörden (Veterinäramt, Staatsanwaltschaft, Gericht), insbesondere mit ausreichend qualifiziertem Personal;
3.
eine faire, der Realität entsprechende Aufklärung der Kinder und Erwachsenen über die aktuelle „Tierproduktion“ sowie über Wildtiere, deren notwendige Berücksichtigung im Tierschutz und über die Jagd;
4.
eine Fortbildung für Lehrkräfte und Ernährungswissenschaftlerinnen und Ernährungswissenschaftler unter Einbeziehung von Lebenshöfen und die Anpassung der Lehrmaterialien an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über nicht menschliche Tiere;
5.
das Land Berlin auf, den im Januar 2019 eingereichten Antrag auf abstrakte Normenkontrolle betreffend die Nichtigkeit von Vorschriften des Abschnitts 5 TierSchNutztV (Anforderungen an das Halten von Schweinen) ernsthaft weiter zu betreiben;
6.
zusätzlich zu dem bereits bestehenden gesetzlichen „Qualzucht“verbot ein Verbot des Imports, des Handelns mit und des Erwerbs von Tieren mit vererbbaren Defektanlagen und ein Verbot der Haltung solcher Tiere mit Ausnahme der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift bereits vorhandenen Tiere;
7.
die vorhandene Verordnungs-Ermächtigung in § 11b Abs. 4 TierSchG und die in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes – in § 11b Abs. 4 geplante Verordnungsermächtigung um eine Verordnungs-Ermächtigung zu ergänzen, nach der das Bundesministerium innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Vorschrift eine Verordnung in den Bundesrat leiten muss, mit der vererbbare Defektanlagen konkretisiert werden;
8.
einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Halterinnen und Halter privat gehaltener Heimtiere;
9.
eine Positivliste für den Handel mit und die private Haltung von Tieren;
10.
eine bundesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen;
11.
einen verpflichtenden Identitätsnachweis von Anbieterinnen und Anbietern von Tieren auf Online-Plattformen;
12.
die Strafnorm des § 17 TierSchG nicht zu Gunsten der Tötung überzähliger Tiere, die nicht in der wissenschaftlichen Forschung zum Einsatz kommen, aufzuweichen;
13.
die vollumfängliche Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie sowie die Einführung einer Obergrenze für Schmerzen, Leiden und Ängste, die in wissenschaftlichen Verfahren nicht überschritten werden darf;
14.
die verpflichtende Einführung von Professuren für Non Animal Methods (NAMs) an allen Standorten für Forschung und Lehre;
15.
die Erarbeitung einer Ausstiegsstrategie aus dem Tierversuch innerhalb einer festzusetzenden Frist;
16.
die Religionsgemeinschaften auf, die zunehmend zu beobachtenden Aufbrüche von religiösen Traditionen in Kirche und Gesellschaft beim Umgang mit nichtmenschlichen Tieren als Chance anzuerkennen und entsprechend zu stärken und voranzutreiben;
17.
dass die Vielfalt von Flora und Fauna in möglichst vielen Bereichen (nicht nur in Schutzzonen) ermöglicht wird und insbesondere empfindungsfähigen Tieren ein weitestgehendes Recht auf Leben und freie Entfaltung eingeräumt wird – auch den großen Beutegreifern und Tieren der sogenannten invasiven Arten;
18.
ein mitfühlendes Wildtiermanagement im Allgemeinen und eine ultima-ratio-Jagd im Speziellen.