Veranstaltungsdetails

FALLKONFERENZEN IN DER KINDER-UND JUGENDHILFE

Im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurden die sog. „Fallkonferenzen" als ein Instrument der Jugendhilfe im § 52 SGB VIII gesetzlich verankert, um die einzelfallspezifische Kooperation zwischen den an Jugendstrafverfahren beteiligten Institutionen zu intensivieren. Aber wie soll die Jugendhilfe im Strafverfahren unter den engen Rahmenbedingungen von Beteiligung, Kindeswohl und Datenschutz eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Polizei, Justiz, Schule oder Ausländerbehörde gestalten, um ihren Auftrag zu erfüllen? Das Seminar beschäftigt sich mit Pflichten der Jugendhilfe in diesem Rahmen und entwickelt anhand von Beispielen übertragbare Ergebnisse für die Teilnehmenden.

 

Termin

27.05.2024 bis 29.05.2024 (12:00 Uhr bis 13:30 Uhr)

Veranstaltungsort

Evang. Tagungsstätte Hofgeismar
Hofgeismar

www.tagungsstaette-hofgeismar.de

Leitung

Studienleiter Dr. Oliver Emde,
Evangelische Akademie Hofgeismar
 
Konstanze Fritsch,
Berlin
 
in Kooperation mit
der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ)
 

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe, Interessierte

Buchungsoptionen / Preis

  • Tagungsbeitrag/Vollverpflegung/Einzelzimmer, € 385.50
  • Tagungsbeitrag/Vollverpflegung/Einzelzimmer für DVJJ-Mitglieder, € 335.50

Ansprechpartner

Claudia Bochum
Evangelische Akademie Hofgeismar
Gesundbrunnen 11, 34369 Hofgeismar
Tel.: (05671) 881-122 (08:30 - 11:00 Uhr)