Termin
27.05.2024 bis 29.05.2024 (12:00 Uhr bis 13:30 Uhr)
Im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurden die sog. „Fallkonferenzen" als ein Instrument der Jugendhilfe im § 52 SGB VIII gesetzlich verankert, um die einzelfallspezifische Kooperation zwischen den an Jugendstrafverfahren beteiligten Institutionen zu intensivieren. Aber wie soll die Jugendhilfe im Strafverfahren unter den engen Rahmenbedingungen von Beteiligung, Kindeswohl und Datenschutz eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Polizei, Justiz, Schule oder Ausländerbehörde gestalten, um ihren Auftrag zu erfüllen? Das Seminar beschäftigt sich mit Pflichten der Jugendhilfe in diesem Rahmen und entwickelt anhand von Beispielen übertragbare Ergebnisse für die Teilnehmenden.
27.05.2024 bis 29.05.2024 (12:00 Uhr bis 13:30 Uhr)
Evang. Tagungsstätte Hofgeismar
Hofgeismar
www.tagungsstaette-hofgeismar.de
Studienleiter Dr. Oliver Emde,Evangelische Akademie HofgeismarKonstanze Fritsch,Berlinin Kooperation mitder Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ)
Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe, Interessierte
Claudia Bochum
Evangelische Akademie Hofgeismar
Gesundbrunnen 11, 34369 Hofgeismar
Tel.: (05671) 881-122 (08:30 - 11:00 Uhr)E-Mail: claudia.bochum@ekkw.de